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Ein Benediktinerkloster kennt keine kirchlichen Beiträge aus den Kirchensteuern oder sonst einem Topf der offiziellen Kirche. Dies gilt grundsätzlich auch für die staatliche Seite. Wir sind eine eigenständige Institution und müssen unsere Erträge selber erwirtschaften.

Das Kloster, sein Leben und sein Erbe muss finanziert werden. Wir haben Verpflichtungen gegenüber unseren Mitarbeitern, unseren Partnern aber auch unseren Gebäuden und Kulturschätzen. Wir tragen eine grosse Verantwortung und nehmen diese ernst.

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Für die finanzielle Unterstützung unserer vielfältigen Aufgaben danken wir Ihnen herzlich. Spenden an die Benediktus-Stiftung sind steuerbefreit.

Verwenden Sie für eine Spende mittels Banküberweisung folgende Angaben:

Bank Obwaldner Kantonalbank
6061 Sarnen
IBAN CH37 0078 0013 0014 0390 0,
lautend auf Benediktus-Stiftung, per Kloster Engelberg,
Benediktinerkloster 1, 6390 Engelberg
BIC OBWKCH22
Clearing-Nr. 780

 

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Benediktus-Stiftung, Kloster Engelberg, Benediktinerkloster 1, 6390 Engelberg
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